Immobilieneigentum in Belgien: Was Käufer wissen müssen

Immobilieneigentum in Belgien
 

Warum Immobilien in Belgien kaufen?

Belgien zählt zu den gefragtesten Immobilienstandorten Europas – nicht nur aufgrund seiner zentralen Lage, sondern auch wegen seiner stabilen Wirtschaft, soliden Rechtsordnung und hohen Lebensqualität. Ob als privater Käufer auf der Suche nach einem Zweitwohnsitz, als Unternehmen mit Expansionsplänen oder als Investor mit Blick auf attraktive Renditen: Der belgische Immobilienmarkt bietet vielfältige Möglichkeiten in urbanen Zentren wie Brüssel, Antwerpen oder Gent sowie in ländlichen Regionen und Küstenlagen.

Gleichzeitig bringt der Erwerb einer Immobilie im Ausland – und damit auch in Belgien – spezifische rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen mit sich. Jedes Land hat eigene Vorschriften zu Eigentum, Kaufabwicklung und Besteuerung. Wer diese frühzeitig kennt und sich professionell begleiten lässt, kann Risiken minimieren und den Weg zu einer sicheren Investition ebnen.

Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Belgien

Ein Immobilienkauf im Ausland ist immer mit rechtlichen, steuerlichen und sprachlichen Herausforderungen verbunden. Genau hier setzen wir an: Als internationales Kanzleinetzwerk mit deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälten begleiten wir Sie umfassend bei Ihrem Immobilienvorhaben in Belgien – rechtssicher, transparent und verständlich.

  • Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und Notarunterlagen

  • Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, auch bei Besichtigungen und Notarterminen

  • Beratung zu steuerlichen Auswirkungen, Grunderwerbsteuer & Doppelbesteuerung

  • Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Nutzungsrechten

  • Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Belgien

Beim Immobilienkauf in Belgien gelten klare rechtliche Vorgaben, die sich jedoch in wichtigen Punkten von denen in Deutschland oder anderen Ländern unterscheiden. Der Erwerb erfolgt in der Regel in zwei Schritten: zunächst durch einen Vorvertrag („compromis de vente“), anschließend durch den notariellen Kaufvertrag. Der Notar spielt eine zentrale Rolle – er prüft Eigentumsverhältnisse, Schuldenfreiheit und kümmert sich um die Eintragung ins Grundbuch. Für Käufer aus dem Ausland ist es essenziell, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fristen, Vertragsinhalte und Steuerpflichten korrekt zu erfassen.

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Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Belgien

Beim Kauf einer Immobilie in Belgien sollten Käufer die anfallenden finanziellen und steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig berücksichtigen. Zu den wichtigsten Kosten zählt die Grunderwerbsteuer, die je nach Region – also in Flandern, Wallonien oder Brüssel – zwischen 10 und 12,5 Prozent des Kaufpreises liegt. In bestimmten Fällen, etwa beim Erwerb des Hauptwohnsitzes, können Ermäßigungen oder Freibeträge gewährt werden. Der Kauf muss in Belgien stets über einen Notar abgewickelt werden, dessen Gebühren gesetzlich geregelt sind und in der Regel zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Hinzu kommen weitere Nebenkosten wie Grundbuch- und Verwaltungsgebühren sowie eventuell Maklerprovisionen.

Für die Finanzierung stehen auch ausländischen Käufern Hypothekendarlehen belgischer Banken offen, wobei meist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises erforderlich ist. Die genauen Konditionen hängen von der Bonität und der Immobilie selbst ab. Nach dem Erwerb fallen laufende Kosten an, insbesondere die jährliche Grundsteuer, deren Höhe sich nach dem Katasterwert richtet und regional unterschiedlich ausfallen kann. Wer seine belgische Immobilie vermietet, muss die daraus erzielten Mieteinnahmen in Belgien versteuern. Auch Nicht-Residenten unterliegen mit ihren belgischen Immobilien bestimmten steuerlichen Pflichten.

Es ist wichtig zu wissen, dass sich steuerliche Vorschriften und Steuersätze je nach Region unterscheiden können. Belgien hat zudem mit vielen Ländern, darunter auch Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Einkünften aus Immobilien zu vermeiden. Um unerwartete Kosten und steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich vor dem Kauf eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater oder Notar, der mit den belgischen und internationalen Regelungen vertraut ist.

Immobilienarten und Eigentumsformen in Belgien im Überblick

Wer in Belgien eine Immobilie kaufen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Immobilienarten und Eigentumsformen. Besonders gefragt sind Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Stadthäuser, Ferienimmobilien an der Küste sowie Anlageobjekte in Großstädten wie Brüssel oder Antwerpen.

  • Volleigentum (Propriété pleine / Volle eigendom): Der Käufer wird alleiniger Eigentümer von Grundstück und Gebäude. Dies ist die gängigste Form bei Häusern oder freistehenden Immobilien.
  • Miteigentum (Copropriété / Mede-eigendom): Typisch bei Wohnungen: Man besitzt einen Anteil an gemeinschaftlichen Bereichen (z. B. Treppenhaus, Dach), während die Wohnung selbst im Sondereigentum steht.
  • Baurecht (Droit de superficie / Opstalrecht): Hier darf auf einem fremden Grundstück gebaut oder genutzt werden – oft bei gewerblichen Projekten oder Erbpachtmodellen relevant.
  • Nießbrauch (Usufruit / Vruchtgebruik): Das Nutzungsrecht einer Immobilie liegt bei einer Person, das Eigentum bei einer anderen – z. B. in Erb- oder Vermögenskonstellationen.

Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Belgien

Der Kauf einer Immobilie in Belgien sollte sorgfältig vorbereitet werden – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Eine professionelle Due-Diligence-Prüfung ist unverzichtbar, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer? Gibt es Miteigentümer, bestehende Hypotheken oder Nutzungsrechte Dritter?

Ebenso relevant sind baurechtliche Aspekte – etwa, ob die Nutzung der Immobilie dem örtlichen Bebauungsplan entspricht oder ob geplante Bauprojekte in der Umgebung den Wert beeinflussen könnten. Auch technische Details wie der Zustand der Bausubstanz, mögliche Altlasten oder ein fehlender Energieausweis (EPC) sollten vor dem Kauf bekannt sein.

Nicht zu unterschätzen sind außerdem steuerliche Risiken oder bestehende Verträge – etwa Mietverhältnisse, Dienstbarkeiten oder andere Belastungen im Grundbuch. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der umfassenden rechtlichen Prüfung aller Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Erwerbsprozess – damit Sie rechtssicher und informiert investieren.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Belgien

Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Immobilienerwerb in Belgien für ausländische Käufer?

Ausländische Käufer – ob natürliche oder juristische Personen – unterliegen beim Immobilienerwerb denselben Regeln wie belgische Käufer. Dennoch bestehen rechtliche Risiken, etwa bei unvollständigen Eigentumsnachweisen, unbekannten Dienstbarkeiten, fehlenden Umweltgenehmigungen oder Problemen bei der Nutzungskonformität. Eine rechtliche Prüfung (Due Diligence) ist daher unerlässlich, um Haftungsrisiken und spätere Nutzungsbeschränkungen auszuschließen.

Welche Inhalte sollte ein rechtssicherer Vorvertrag („compromis de vente“) zwingend enthalten?

Der Vorvertrag ist in Belgien rechtlich bindend. Er sollte daher bereits alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten: genaue Beschreibung der Immobilie, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsverhältnisse, aufschiebende Bedingungen (z. B. Finanzierungszusage), Fristen sowie Angaben zu Lastenfreiheit und Zustand der Immobilie. Ohne anwaltliche Prüfung können Klauseln zu erheblichen rechtlichen Nachteilen führen – etwa bei Rücktritt oder Mängeln.

Welche Rolle spielt der Notar und wie grenzt sich seine Funktion von der anwaltlichen Beratung ab?

Der belgische Notar ist neutral und handelt im öffentlichen Interesse. Er ist nicht verpflichtet, Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer einseitig zu wahren. Die notarielle Urkunde (Akte) ist für die Eigentumsübertragung erforderlich, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Daher empfehlen wir dringend, einen eigenen Anwalt frühzeitig einzubinden, insbesondere bei komplexen Konstellationen wie Erbschaften, Investorenstrukturen oder grenzüberschreitendem Eigentum.

Was ist bei steuerlichen Verpflichtungen nach dem Erwerb zu beachten?

Nach dem Erwerb können unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen greifen: Neben dem einmaligen Immobiliensteuervorabzug (auf Basis des Katastereinkommens) können Einkommenssteuern anfallen, etwa bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung. Auch grenzüberschreitende Aspekte (z. B. Besteuerung in Deutschland oder Doppelbesteuerungsabkommen) müssen geprüft werden. Wir unterstützen bei der steuerrechtlichen Strukturierung und Kooperation mit Steuerberatern.

Was muss rechtlich bei der Nutzung, Renovierung oder Umwidmung von Immobilien beachtet werden?

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung unterliegt in Belgien dem regionalen Bau- und Umweltrecht. Ohne gültige Genehmigungen drohen Bußgelder oder Rückbauverpflichtungen. Besonders in historischen Stadtzentren, Küstenregionen oder bei Altbauten ist Vorsicht geboten. Wir prüfen im Vorfeld, ob geplante Maßnahmen rechtlich zulässig sind, und übernehmen bei Bedarf auch die Koordination mit den Behörden.

Welche rechtlichen Fallstricke gelten bei gemeinschaftlichem Eigentum (Copropriété)?

Bei Eigentumswohnungen ist der Käufer automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft. Hier gelten eigene rechtliche Regeln, etwa zur Verwaltung, Instandhaltung oder zu Sonderumlagen. Der Käufer sollte vorab Einsicht in die Teilungsakte, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie den Instandhaltungsfonds nehmen. Wir beraten Sie zu Pflichten, Rechten und Risiken, auch bei späterer Veräußerung.

Bieten Sie auch rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen oder gewerblichen Immobilieninvestitionen in Belgien an?

Ja. Unser Team berät deutsche und internationale Investoren beim Erwerb, der Strukturierung und Nutzung gewerblicher Objekte, einschließlich Gesellschaftsrecht, Vertragsstruktur, Genehmigungsverfahren, Mietrecht sowie bei Joint Ventures mit belgischen Partnern. Auch komplexe Transaktionen (Share Deals, Asset Deals) begleiten wir umfassend.

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Expertenkanzlei:

Experte: RA Oliver Weinand

Kanzlei: Cairn Legal

Kurzprofil Kanzlei:

Cairn Legal ist eine belgische Anwaltskanzlei mit Sitz in Brüssel, die in den wesentlichen Bereichen tätig ist: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Kreditrecht, Vertriebsrecht, unlauterer Wettbewerb und Wettbewerbsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, IP-IT. Wir arbeiten unternehmensorientiert und in fachübergreifenden Teams, um unseren Mandanten auf diesem Wege eine umfassende und zugleich individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung zu bieten.