Immobilieneigentum in Österreich: Was Käufer wissen müssen
Österreich zählt zu den begehrtesten Immobilienstandorten Europas – nicht nur wegen seiner stabilen Wirtschaft, politischen Sicherheit und hohen Lebensqualität, sondern auch dank seiner alpinen Landschaften, historischen Städte und attraktiven Renditechancen. Ob ein Ferienhaus in Tirol, eine Eigentumswohnung in Wien, ein Landgut in der Steiermark oder ein Zinshaus in Salzburg: Der österreichische Immobilienmarkt bietet vielfältige Möglichkeiten für Eigennutzer und Investoren gleichermaßen.
Gleichzeitig bringt der Immobilienerwerb in Österreich – wie jeder grenzüberschreitende Kauf – spezifische rechtliche, steuerliche und verwaltungstechnische Herausforderungen mit sich. Vorschriften zu Grundverkehr, Kaufverträgen, Steuerpflichten und Nutzungsrechten unterscheiden sich teils deutlich von denen in Deutschland oder anderen Ländern. Wer sich frühzeitig mit den österreichischen Rahmenbedingungen vertraut macht und professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, kann Risiken vermeiden und seine Investition sicher und strukturiert planen.
Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Österreich
Ein Immobilienerwerb in Österreich erfordert detaillierte rechtliche, steuerliche und oft auch sprachliche Kenntnisse – insbesondere für ausländische Käufer. Unterschiedliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene, das österreichische Grundverkehrsrecht sowie notarielle und steuerliche Besonderheiten machen eine individuelle Beratung unerlässlich. Unser deutschsprachiges Anwaltsteam begleitet Sie umfassend und lösungsorientiert durch den gesamten Kaufprozess. Unsere Leistungen im Überblick:
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Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und beglaubigten Urkunden (z. B. Treuhandvereinbarungen, Grundbuchseintragungen)
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Begleitung des gesamten Kaufprozesses, einschließlich Treuhandabwicklung, Besichtigungen und Notarterminen
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Beratung zu steuerlichen Aspekten, insbesondere Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und Doppelbesteuerung
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Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Wegerechten oder öffentlichen Auflagen
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Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Spezialisierung auf österreichisches Immobilien- und Steuerrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Österreich
Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Österreich
Beim Immobilienerwerb in Österreich sollten Käufer die damit verbundenen Nebenkosten und steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig einplanen. Zu den wichtigsten Positionen zählen die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises sowie die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht von 1,1 %. Weitere Kosten entstehen durch Notar- oder Rechtsanwaltsgebühren, Maklerprovisionen (in der Regel 3 % zuzüglich 20 % USt) sowie Verwaltungs- und Grundbuchkosten.
Auch für ausländische Käufer besteht die Möglichkeit, eine Immobilienfinanzierung über österreichische Banken zu erhalten. Voraussetzung ist in der Regel ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 bis 30 %. Die Kreditvergabe hängt unter anderem von der Bonität, dem Objektwert und der geplanten Nutzung ab.
Nach dem Kauf fallen laufende Kosten wie die Grundsteuer (Grundbesitzabgabe), Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge an. Wer die Immobilie vermietet, muss die daraus erzielten Mieteinnahmen in Österreich versteuern. Dank eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland werden Doppelbesteuerungen vermieden – allerdings ist die steuerliche Behandlung je nach individueller Situation komplex.
Immobilienarten und Eigentumsformen in Österreich im Überblick
Österreich bietet Immobilienkäufern – ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – eine breite Auswahl an Objekttypen und klar geregelten Eigentumsformen. Besonders gefragt sind Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienimmobilien in den Alpen, Stadtwohnungen in Wien oder Salzburg sowie Anlageobjekte in wirtschaftsstarken Regionen.
- Alleineigentum: Der Käufer wird alleiniger Eigentümer von Grundstück und Gebäude. Diese Form ist insbesondere bei Einfamilienhäusern oder freistehenden Immobilien üblich.
- Wohnungseigentum (nach dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG): Man erwirbt das alleinige Nutzungsrecht an einer bestimmten Einheit (z. B. einer Wohnung) sowie Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Dach, Aufzug, Grundstück). Die Aufteilung und Verwaltung regelt eine sogenannte Nutzwertfestsetzung.
- Erbbaurecht: Dieses langfristige Nutzungsrecht erlaubt es, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten oder zu halten – gegen Zahlung eines Erbbauzinses. In Österreich ist das Erbbaurecht gesetzlich geregelt und kommt v. a. bei kirchlichem oder öffentlichem Grund vor.
- Nießbrauch und Wohnrecht: Insbesondere in familienrechtlichen oder vermögensplanerischen Situationen kann einem Dritten das Nutzungsrecht (z. B. lebenslanges Wohnrecht) eingeräumt werden, während das Eigentum bei einer anderen Person liegt.
In ländlichen Gebieten gelten teilweise zusätzliche Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (z. B. Genehmigungspflichten oder Agrarstrukturgesetze), die vor dem Erwerb geprüft werden sollten.
Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Österreich
Ein Immobilienkauf in Österreich sollte sorgfältig vorbereitet werden – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Eine gründliche Prüfung (Due Diligence) ist entscheidend, um spätere Risiken oder Überraschungen zu vermeiden. Zu den zentralen Punkten gehört die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch: Ist der Verkäufer als Alleineigentümer eingetragen? Bestehen Lasten, Hypotheken, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten?
Auch baurechtliche Aspekte sollten im Vorfeld geklärt werden: Entspricht die Nutzung der Immobilie dem Flächenwidmungsplan? Wurden Baugenehmigungen ordnungsgemäß eingeholt? Bei älteren Gebäuden ist eine Prüfung auf illegale Umbauten oder Sanierungsbedarf empfehlenswert.
Ein weiteres Augenmerk gilt dem Energieausweis, der bei jedem Verkauf vorgelegt werden muss, sowie dem technischen Zustand des Objekts (Stichwort: Feuchtigkeit, Heizung, Elektrik, Dach).
Bei vermieteten Objekten ist zu prüfen, ob bestehende Mietverträge übernommen werden müssen – inklusive deren Konditionen (z. B. Hauptmiete, Befristung, Mietzinsbeschränkung nach MRG).
Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie mit einer umfassenden Prüfung aller relevanten Unterlagen, begleiten die Vertragserstellung und klären potenzielle Risiken – für einen rechtssicheren Immobilienkauf in Österreich.
Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Österreich
Ausländische Käufer müssen insbesondere prüfen, ob für sie Erwerbsbeschränkungen gelten. In manchen Bundesländern (z. B. Tirol oder Vorarlberg) gibt es Einschränkungen für den Kauf von Zweitwohnsitzen oder landwirtschaftlichen Flächen. Zudem ist eine sorgfältige Prüfung von Grundbuch, Baurecht und bestehenden Belastungen essenziell.
In Österreich ist die Vertragsgestaltung anwaltlich geprägt – der Notar übernimmt primär die Beglaubigung von Unterschriften und bei Bedarf die Treuhandabwicklung. Käufer sollten daher auf eine unabhängige anwaltliche Beratung nicht verzichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 %, hinzu kommen 1,1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch und ggf. Maklerprovision (bis zu 3 % zzgl. USt). Zusätzlich fallen Vertragserrichtungskosten und Beglaubigungsgebühren an.
Ja. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung gelten die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Käufer erwerben Sondereigentum an der Wohnung sowie Miteigentum an allgemeinen Teilen des Hauses. Wichtig sind dabei die Nutzwertfestsetzung, Hausordnung, Rücklagenstand und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
Nutzungsänderungen – etwa von Wohn- zu Gewerbezwecken – unterliegen in Österreich baurechtlichen Genehmigungen, die je nach Bundesland variieren. Auch bei Umbauten oder Sanierungen ist eine Anzeigepflicht oder Genehmigung durch die Baubehörde notwendig.
Ja. Wir bieten umfassende rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen, Gewerbeobjekten und Bauträgerverträgen – inklusive Grundstückskauf, Vertragsstrukturierung, rechtlicher Due Diligence und steuerlicher Optimierung.

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