Immobilieneigentum in Polen: Was Käufer wissen müssen
Polen zählt zu den dynamischsten Immobilienmärkten Europas – dank seiner wachsenden Wirtschaft, steigenden Wohn- und Gewerbeflächen-Nachfrage und strategisch günstigen Lage in Mitteleuropa. Ob Eigentumswohnung in Warschau, Einfamilienhaus in Krakau, Ferienimmobilie an der Ostsee oder Renditeobjekt in Gdańsk: Polen bietet vielseitige Chancen für Eigennutzer und Investoren.
Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme, vor allem für energetische Sanierungen, und deutlich geringere Immobilienpreise im europäischen Vergleich. Der Erwerb einer Immobilie im Ausland bringt jedoch auch eigene Herausforderungen mit sich – etwa bezüglich Eigentumsrecht, notariellem Ablauf, Finanzierung und Steuern. Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt und qualifizierte Beratung in Anspruch nimmt, trifft fundierte Entscheidungen und minimiert Risiken.
Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Polen
Der Immobilienerwerb in Polen ist mit rechtlichen, steuerlichen und sprachlichen Besonderheiten verbunden. Gerade für ausländische Käufer ist eine länderspezifische Beratung essenziell, um Fallstricke zu vermeiden und den Kaufprozess sicher zu gestalten. Unsere Leistungen umfassen:
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Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und notariellen Dokumenten
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Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, einschließlich Besichtigungen und Notarterminen
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Beratung zu steuerlichen Pflichten, Grunderwerbsteuer, laufenden Abgaben und Doppelbesteuerung
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Sorgfältige Prüfung der Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Nutzungsrechte
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Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Experten mit fundiertem Wissen im polnischen Immobilienrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Polen
Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Polen
Beim Immobilienkauf in Polen fallen verschiedene Kosten und Steuern an, die Käufer unbedingt kennen sollten. Die Grunderwerbsteuer („Podatek od czynności cywilnoprawnych“) beträgt in der Regel 2 % des Kaufpreises, sofern kein Mehrwertsteuerpflichtiger Verkäufer beteiligt ist. Beim Kauf von Neubauten fällt stattdessen häufig Mehrwertsteuer („VAT“) in Höhe von 8 % oder 23 % an, abhängig vom Objekt und dessen Nutzung.
Notargebühren und Eintragungskosten ins Grundbuch („Księga Wieczysta“) sind weitere übliche Nebenkosten. Maklerprovisionen betragen oft 2 bis 3 % des Kaufpreises.
Polnische Banken vergeben auch an ausländische Käufer Hypothekendarlehen, meist sind jedoch mindestens 20 % Eigenkapital erforderlich. Nach dem Erwerb fallen laufende Kosten wie Grundsteuer („Podatek od nieruchomości“) und gegebenenfalls Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen an. Polen hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um eine doppelte Steuerbelastung zu vermeiden.
Eine individuelle Beratung durch erfahrene Steuerberater oder Anwälte ist ratsam, um alle finanziellen Verpflichtungen optimal zu planen und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Immobilienarten und Eigentumsformen in Polen im Überblick
Der polnische Immobilienmarkt bietet eine breite Palette an Immobilienarten und Eigentumsformen, die für verschiedene Käufer interessant sind. Besonders gefragt sind Eigentumswohnungen in städtischen Gebieten, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Ferienimmobilien an der Ostseeküste oder in den Masurischen Seen.
- Volleigentum (pełna własność): Der Käufer erwirbt das uneingeschränkte Eigentum an Grundstück und Gebäude. Dies ist die häufigste Form des Eigentums bei Wohnhäusern und Wohnungen.
- Miteigentum (współwłasność): Häufig bei Eigentumswohnungen oder gemeinschaftlich genutzten Grundstücken. Hierbei besitzt der Käufer einen Anteil an der gesamten Immobilie und an gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern oder Gärten.
- Nießbrauch (użyczenie / użytkowanie): Eine Person erhält das Recht, eine Immobilie zu nutzen oder daraus Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Diese Form ist oft in Familienverhältnissen oder bei Vermögensübertragungen relevant.
- Erbbaurecht (wieczyste użytkowanie): Ähnlich der Erbpacht in Deutschland, ermöglicht es, ein Grundstück langfristig zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Diese Form wird vor allem bei städtischen Grundstücken angewandt.
In Polen gibt es zudem spezielle Regelungen für landwirtschaftliche Grundstücke sowie für gewerbliche Immobilien. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf genau über die jeweilige Eigentumsform zu informieren, um rechtliche und steuerliche Konsequenzen richtig einschätzen zu können.
Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Polen
Der Immobilienkauf in Polen sollte sorgfältig vorbereitet und geprüft werden – sowohl aus rechtlicher als auch wirtschaftlicher Sicht. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist unerlässlich, um spätere rechtliche oder finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Zentrale Punkte sind die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer eingetragener Eigentümer? Bestehen Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauchsrechte oder andere Belastungen?
Ebenso wichtig sind baurechtliche Aspekte – zum Beispiel, ob die Nutzung der Immobilie dem geltenden Bebauungsplan entspricht, alle notwendigen Genehmigungen vorliegen und ob Umbauten legal durchgeführt wurden. Auch der technische Zustand der Immobilie, mögliche Altlasten oder das Vorhandensein eines Energieausweises (świadectwo energetyczne) sollten vor dem Kauf geprüft werden.
Nicht zu unterschätzen sind zudem steuerliche und vertragliche Risiken – etwa bestehende Mietverhältnisse, Dienstbarkeiten oder andere vertragliche Bindungen. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der umfassenden rechtlichen Prüfung aller Unterlagen und begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Kaufprozess – damit Ihre Investition in Polen sicher und fundiert erfolgt.
Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Polen
Ausländische Käufer sollten insbesondere die Eigentumsrechte, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Nießbrauch, sowie spezifische Genehmigungspflichten beachten. Eine professionelle rechtliche Prüfung schützt vor unerwarteten Risiken.
Der Vorvertrag sollte klare Angaben zum Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, eventuellen Rücktrittsrechten und Sicherheiten enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Notar beglaubigt den Kaufvertrag und trägt diesen ins Grundbuch ein, agiert aber neutral. Eine anwaltliche Beratung ist wichtig, um individuelle Interessen rechtlich abzusichern.
Nach dem Kauf fallen Grunderwerbssteuer, jährliche Grundsteuer sowie gegebenenfalls Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen an. Polen hat Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, die eine doppelte Besteuerung vermeiden.
Für bauliche Maßnahmen sind in der Regel Baugenehmigungen erforderlich. Die Nutzung muss den lokalen Bebauungsplänen entsprechen, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bei Eigentumswohnungen teilen sich die Eigentümer die gemeinschaftlichen Flächen und Kosten. Die Rechte und Pflichten sind gesetzlich geregelt, Konflikte sollten durch klare Vereinbarungen und Kommunikation vermieden werden.
Ja, wir begleiten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Projektentwicklungen und gewerbliche Immobilieninvestitionen in Polen – von der Due Diligence bis zur Vertragsgestaltung.

Immobilienkauf im Ausland
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Expertenkanzlei:
Experte: RA Dr. Jan Muszyński
Kanzlei: VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Kurzprofil Kanzlei:
VON ZANTHIER & DACHOWSKI ist eine deutsch-polnische Rechtsanwaltskanzlei, die sich seit mehr als 30 Jahren auf die grenzüberschreitende Beratung zwischen Deutschland und Polen spezialisiert hat. Die Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht sowie Unternehmensberatung. Mit Büros in Berlin und Poznan arbeitet das Team aus erfahrenen Anwälten und Steuerberatern eng mit mittleren, großen und verbundenen Unternehmen zusammen. Es betreut auch schwerpunktmäßig Unternehmen mit ausländischem Kapital und unterstützt sie bei der Durchführung von Projekten sowie der Einhaltung rechtlicher und steuerlicher Vorschriften.
Die Kanzlei setzt ihre Erfahrung aus ihrer Herkunft, Ausbildung und Zusammenarbeit mit Menschen und Unternehmen aus den DACH-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) sowie Polen ein, um ihren Mandanten bei der Erreichung ihrer Ziele zu helfen.