Regressansprüche europaweit durchsetzen

Unsere Leistungen für Sozialversicherungsträger
Regressansprüche erfolgreich durchsetzen. Europaweit.
 

Warum Regressansprüche im Ausland oft ins Stocken geraten

Die Durchsetzung von Regressansprüchen außerhalb Deutschlands ist komplex. Unterschiedliche Gesetze, fremde Sprachen und unklare Abläufe erschweren die erfolgreiche Bearbeitung. Hinzu kommt, dass Inkassodienstleister im Ernstfall nicht ausreichen – vor Gericht braucht es immer eine zugelassene Anwaltskanzlei.

Das Ergebnis: wertvolle Zeit geht verloren, Kosten steigen, und die Erfolgsaussichten sinken.

Mit DIRO europaweit auf der sicheren Seite. Kompetent statt kompliziert.

DIRO bietet Sozialversicherungsträgern eine verlässliche Struktur, um Regressansprüche im Ausland rechtssicher und effizient durchzusetzen. Das Besondere: Sie kommunizieren durchgehend auf Deutsch – während unsere Partnerkanzleien europaweit die Verfahren vor Ort abwickeln. So verbinden wir lokale Expertise mit klarer Koordination aus einer Hand.

  • Spezialisierte Kanzleien in fast allen europäischen Ländern

  • Deutschsprachige Kommunikation auf Ihrer Seite

  • Kommunikation in der Landessprache über unsere Partnerkanzleien

  • Koordination über die DIRO-Zentrale in Hamburg

  • Einheitliche Qualitätsstandards im gesamten Netzwerk

  • Transparente Vergütungsmodelle, individuell auf den Fall abgestimmt

Komplettes Leistungspaket - Alles aus einer Hand und ohne versteckte Gebühren.

Als Kanzleinetzwerk mit deutschsprachigem Hintergrund sind wir in nahezu allen europäischen Ländern mit 200 Standorten vertreten. Die Kommunikation mit unseren Mandanten erfolgt auf Deutsch, und wenn nötig, können wir mit der Gegenseite in 44 weiteren Sprachen kommunizieren. Dank unserer Erfahrung mit den spezifischen rechtlichen Gegebenheiten im Ausland gehören Regressthemen aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Versicherern zum täglichen Geschäft unserer Anwälte.

Erstklassige Kommunikation von Anfang an.

Unsere Mandanten erleben den Mehrwert unserer hochwertigen Berichtsstandards, dem direkten Kontakt zum verantwortlichen Anwalt für die Fallbearbeitung und seiner Fähigkeit, auch komplexe länderspezifische Sachverhalte klar und verständlich zu vermitteln. Ganz nach Ihren Wünschen übernimmt der Anwalt die gesamte Regressbearbeitung – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Auszahlung.

Unsere Leistungen - Umfassend und transparent.

Bedarfsgerechte Fallbearbeitung

Transparentes Preismodell

Korrespondenz auf Deutsch und 44 weiteren Sprachen

Hauptansprechpartner ist der betreuende Anwalt

Vertragliche Regelung zwischen allen Parteien

Digitalisierte und zertifizierte Prozesse

Datenschutzfreundliche Bearbeitung der Daten

Einheitlicher Qualitätsanspruch im Netzwerk

Spezialisierte und erfahrene Kanzleien in 29 Ländern Europas

So gehen wir für Sie vor - zwei Phasen, doppelte Kontrolle.

Phase 1: Sachverhaltsermittlung und Bewertung der Erfolgsaussichten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Phase auf Basis einer Pauschalvergütung zu übernehmen. Die Pauschale beinhaltet die Untersuchung der relevanten Informationen und Unterlagen durch einen Anwalt im Land, in dem der Regress durchgeführt wird, sowie eine schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache. In diesem Dokument erhalten Sie eine grundlegende Einschätzung der Erfolgsaussichten für die Geltendmachung des Regressanspruchs.

Prüfung des Falls im jeweiligen Zielland

Schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache

Einschätzung der Erfolgsaussichten des Regressverfahrens

Phase 2: Beauftragung zur Durchsetzung des Regressanspruchs.

Unsere Kunden haben die Möglichkeit, diese Phase auf Basis eines Mischmodells zu übernehmen, welches einen Pauschalbetrag unabhängig vom Erfolg sowie einen zusätzlichen Vergütungsanteil im Erfolgsfall beinhaltet.

Der erfolgsunabhängige Pauschalbetrag berücksichtigt die verschiedenen Kosten, die mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind. Die Höhe des Erfolgshonorars richtet sich nach den erzielten Beträgen im Rahmen der Geltendmachung. Zu Beginn der Kooperation wird in Absprache mit dem Sozialversicherungsträger ein verbindlicher Prozentsatz festgelegt.

Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch die Partnerkanzlei vor Ort

Abstimmung des Vorgehens mit Ihrem Träger

Transparentes, individuell vereinbartes Vergütungsmodell

Das genannte Modell gilt für die Dienstleistungen des betreuenden Anwalts im jeweiligen Land des Mandanten und beinhaltet zusätzlich eventuelle Auslagen wie beispielsweise Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten oder Übersetzungskosten.

DIRO LEGAL - Kompetenz und Erfahrung.

Die DIRO LEGAL ist die Zentralkanzlei des DIRO Netzwerks und steht für Unabhängigkeit und Transparenz in rund 200 Kanzleien, die in Deutschland, Europa und weltweit tätig sind. Die DIRO Zentrale in Hamburg sorgt dafür, dass Sie immer einen festen Ansprechpartner haben – während die Partnerkanzleien im Zielland die rechtliche Umsetzung übernehmen.

So profitieren Sie von kurzen Wegen, gebündeltem Fachwissen und länderspezifischer Expertise.

Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, komplexe grenzüberschreitende Forderungen effizient aus einer Hand abzuwickeln. Unsere internationalen Anwälte von DIRO LEGAL sind erfahren und intensiv im Markt des internationalen Rechtsverkehrs tätig, was uns ermöglicht, die gesamte Kommunikation auf Deutsch durchgängig abzuwickeln. Dies erleichtert den Prozess der Forderungseinforderung erheblich und gewährleistet eine reibungslose Zusammenarbeit in internationalen Angelegenheiten.