Immobilienkauf in Bulgarien – Rechtliche & steuerliche Infos für Käufer aus dem Ausland

Immobilieneigentum in Bulgarien
 

Immobilienkauf in Bulgarien – Chancen, Risiken und rechtliche Hinweise

Der Traum vom eigenen Haus am Schwarzen Meer oder einer attraktiven Ferienwohnung in den Bergen wird für viele Menschen in Bulgarien Realität. Mit seiner langen Küstenlinie, beliebten Ferienorten wie Sonnenstrand oder Goldstrand und reizvollen Regionen im Landesinneren gehört Bulgarien zu den aufstrebenden Immobilienmärkten Europas. Ob als Alterswohnsitz, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage, die Nachfrage wächst und bietet interessante Möglichkeiten für Käufer aus dem Ausland. Gleichzeitig gibt es beim Immobilienkauf in Bulgarien rechtliche, steuerliche und organisatorische Besonderheiten, die sorgfältig geprüft werden sollten.

Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Bulgarien

Ein Immobilienkauf in Bulgarien bringt für ausländische Käufer oft rechtliche, steuerliche und sprachliche Herausforderungen mit sich. Genau hier setzen wir an: Als internationales Kanzleinetzwerk mit deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälten begleiten wir Sie umfassend bei Ihrem Immobilienvorhaben in Bulgarien – rechtssicher, transparent und verständlich. Dazu gehört die rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und notariellen Unterlagen.

  • Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und Notariatsunterlagen

  • Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, inkl. Besichtigungen und Behördengängen

  • Beratung zu steuerlichen Aspekten, Grunderwerbsteuer und Doppelbesteuerung

  • Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Nutzungsrechten

  • Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Landesexpertise

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Bulgarien

Der Immobilienkauf in Bulgarien verläuft klar strukturiert, unterscheidet sich jedoch in wichtigen Punkten von den in Deutschland üblichen Verfahren. In der Regel wird zunächst ein Vorvertrag abgeschlossen, bevor der endgültige Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, ebenso wie die anschließende Eintragung ins Grundbuch, um rechtlich als Eigentümer anerkannt zu werden. Käufer sollten die Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen sowie die baurechtliche Situation der Immobilie sorgfältig prüfen lassen. Für ausländische Käufer ist eine rechtliche Begleitung besonders wichtig, um Sprachbarrieren, regionale Besonderheiten, Fristen und steuerliche Verpflichtungen sicher zu meistern.

Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Bulgarien

Beim Immobilienkauf in Bulgarien sollten Käufer, insbesondere aus dem Ausland, die anfallenden Kosten und steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig berücksichtigen. Eine der wichtigsten Einmalkosten ist die Grunderwerbsteuer in Bulgarien, die derzeit bei rund 3 Prozent des Kaufpreises liegt. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklerprovisionen, die sich üblicherweise zwischen 2 und 3 Prozent bewegen.

Besonders empfehlenswert ist eine rechtliche Prüfung durch erfahrene Anwälte, da die Kaufverträge in bulgarischer Sprache abgefasst werden und ohne juristische Begleitung erhebliche Risiken entstehen können. Nach dem Erwerb ist zudem eine jährliche Grundsteuer zu entrichten, deren Höhe sich nach Größe, Lage und Nutzung der Immobilie richtet, die im europäischen Vergleich jedoch moderat ausfällt.

Eine Finanzierung über bulgarische Banken ist grundsätzlich möglich, allerdings verlangen diese in der Regel einen höheren Eigenkapitalanteil, sodass Käufer häufig auf eine Kombination aus Eigenmitteln und lokaler Finanzierung zurückgreifen.

Wer seine Immobilie in Bulgarien vermietet, muss die daraus erzielten Mieteinnahmen in Bulgarien versteuern, unabhängig davon ob er dort ansässig ist. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bulgarien und Deutschland wird jedoch eine doppelte Belastung vermieden.

Eine frühzeitige steuerliche Beratung sowohl in Bulgarien als auch in Deutschland ist ratsam, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Immobilienarten und Eigentumsformen in Bulgarien im Überblick

Käuferinnen und Käufer haben in Bulgarien die Wahl zwischen verschiedenen Immobilientypen, sowohl für die Eigennutzung als auch als Kapitalanlage. Besonders gefragt sind Ferienwohnungen und Häuser an der Schwarzmeerküste, etwa in den bekannten Badeorten Sonnenstrand, Goldstrand, Nessebar oder Varna. Diese Objekte eignen sich sowohl für den Eigenbedarf als auch für die touristische Vermietung.

Ebenfalls beliebt sind Apartments und Eigentumswohnungen in den Großstädten wie Sofia, Plowdiw oder Burgas, die aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum attraktive Renditemöglichkeiten bieten. Im Gebirge, etwa in Bansko oder Pamporovo, finden Käufer Ferienimmobilien für den Wintertourismus, die insbesondere in der Skisaison gefragt sind. Darüber hinaus gibt es traditionelle Häuser in Dörfern und ländlichen Regionen, die preislich oft deutlich günstiger sind, allerdings häufig Renovierungsbedarf aufweisen und teilweise nicht vollständig im Grundbuch registriert sind.

  • Volleigentum: In Bulgarien ist der Erwerb von Volleigentum die gängige Form. Der Käufer wird rechtlich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch (Imoten Register) eingetragen.
  • Miteigentum: Mehrere Personen können gemeinsames Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück erwerben. Dies ist etwa bei Erbengemeinschaften oder gemeinschaftlichen Investitionen der Fall. Jeder Eigentümer wird mit seinem Anteil ins Grundbuch eingetragen.
  • Erbbaurecht: Weniger verbreitet, aber rechtlich möglich. Dabei kann ein Käufer ein Nutzungsrecht für ein Grundstück erwerben und darauf bauen, ohne Eigentümer des Bodens zu sein. Häufig betrifft dies staatliche oder kirchliche Grundstücke.

Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Bulgarien

Der Immobilienkauf in Bulgarien sollte sorgfältig vorbereitet werden, insbesondere für ausländische Käufer, die mit dem lokalen Recht und den Abläufen nicht vertraut sind. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist unerlässlich, um spätere rechtliche oder finanzielle Probleme zu vermeiden.

Ein zentraler Punkt ist die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im bulgarischen Grundbuch (Imoten Register, geführt von der Registrierungsagentur). Es muss sichergestellt werden, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist und keine Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten eingetragen sind. Besonders bei ländlichen Grundstücken oder älteren Objekten ist Vorsicht geboten, da nicht immer alle Gebäude oder Anbauten ordnungsgemäß registriert sind.

Baurechtliche Prüfungen sind ebenfalls von großer Bedeutung. In Bulgarien kommt es vor, dass Um- oder Anbauten ohne gültige Genehmigung errichtet wurden. Solche „illegalen Bauten“ können erhebliche Risiken bergen, da sie im schlimmsten Fall abgerissen werden müssen oder nicht verkauft werden dürfen. Daher sollte geprüft werden, ob ein gültiger Bau- und Nutzungsbescheid (Act 16) vorliegt, der die offizielle Abnahme des Gebäudes bestätigt. Auch geplante Infrastrukturprojekte oder Bauvorhaben in der Umgebung können den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie beeinflussen.

Darüber hinaus sollte der technische Zustand der Immobilie durch ein unabhängiges Gutachten überprüft werden. Dabei sind mögliche Altlasten, Bauschäden oder veraltete Installationen besonders zu beachten, da Renovierungen in Bulgarien oft unterschätzt werden.

Nicht zuletzt müssen steuerliche und vertragliche Risiken berücksichtigt werden. Dazu gehören bestehende Mietverhältnisse, offene Gemeindeabgaben oder Regelungen in Wohnanlagen, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Da Kaufverträge ausschließlich in bulgarischer Sprache abgefasst werden, ist eine rechtliche Begleitung durch Experten vor Ort besonders wichtig, um Sprachbarrieren zu überwinden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Bulgarien unterstützen Sie bei der vollständigen rechtlichen Prüfung aller Unterlagen, damit Sie informiert, rechtssicher und ohne böse Überraschungen in eine bulgarische Immobilie investieren können.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Bulgarien

Können Ausländer in Bulgarien Immobilien kaufen?

Ja, EU-Bürger können in Bulgarien Immobilien erwerben, einschließlich Grundstücken. Bis 2012 war dies eingeschränkt, inzwischen ist der Erwerb jedoch rechtlich möglich. Nicht-EU-Bürger können zwar Gebäude kaufen, haben beim Erwerb von Grundstücken aber oft Einschränkungen. Häufig wird hierfür eine bulgarische Gesellschaft gegründet, über die dann der Kauf abgewickelt wird.

Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf in Bulgarien an?

Zu den wichtigsten Kosten zählen die Grunderwerbsteuer von rund 3 Prozent des Kaufpreises, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklerprovisionen von etwa 2 bis 3 Prozent. Hinzu kommen Nebenkosten wie jährliche Grundsteuer und kommunale Abgaben. Käufer sollten insgesamt etwa 6 bis 8 Prozent des Kaufpreises für Nebenkosten einplanen.

Welche Risiken gibt es beim Immobilienkauf in Bulgarien?

Häufige Risiken sind nicht registrierte Gebäude oder Anbauten im Grundbuch, unklare Eigentumsverhältnisse, offene Grundsteuern oder fehlende Baugenehmigungen. Besonders bei älteren Häusern in ländlichen Regionen kommt es vor, dass Teile des Grundstücks oder Gebäudes nicht offiziell eingetragen sind. Ohne fachliche Prüfung kann dies später zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.

Wie läuft die Eigentumsübertragung ab?

Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet und muss anschließend im Grundbuch (Imoten Register) eingetragen werden. Erst durch die Eintragung wird der Käufer rechtlich als Eigentümer anerkannt. Wichtig ist, dass alle Verträge in bulgarischer Sprache abgefasst werden. Für ausländische Käufer ist daher eine anwaltliche Begleitung unverzichtbar.

Wie läuft die Eigentumsübertragung ab?

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Grundbuch (Ktimatologio). Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich als Eigentümer anerkannt.

Wie sicher ist das bulgarische Grundbuchsystem?

Das Grundbuchsystem in Bulgarien ist zentralisiert und digitalisiert, was grundsätzlich Rechtssicherheit schafft. Dennoch kommt es in der Praxis vor, dass Gebäude nicht korrekt registriert oder Grundstücksgrenzen ungenau eingetragen sind. Eine Due-Diligence-Prüfung durch erfahrene Anwälte ist daher essenziell, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Welche laufenden Steuern fallen auf Immobilien in Bulgarien an?

Eigentümer zahlen eine jährliche Grundsteuer, deren Höhe sich nach Lage und Größe der Immobilie richtet. Im internationalen Vergleich fällt diese Steuer in Bulgarien relativ niedrig aus. Zusätzlich können kommunale Abgaben für Müllentsorgung oder Infrastruktur erhoben werden.

Müssen Mieteinnahmen aus Immobilien in Bulgarien versteuert werden?

Ja, Mieteinnahmen aus bulgarischen Immobilien sind in Bulgarien steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bulgarien und Deutschland wird jedoch eine doppelte Steuerbelastung vermieden. Käufer sollten sich frühzeitig steuerlich beraten lassen, um alle Pflichten korrekt zu erfüllen.

Welche Immobilienarten sind in Bulgarien besonders beliebt?

Sehr gefragt sind Ferienwohnungen an der Schwarzmeerküste, Apartments in Großstädten wie Sofia und Plowdiw sowie Ferienhäuser in den Skigebieten wie Bansko. Daneben gewinnen moderne Neubauten in Küstennähe an Bedeutung. Traditionelle Häuser auf dem Land sind günstig, bergen jedoch oft rechtliche und bauliche Risiken.

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Mit Niederlassungen in Sofia, München und Leipzig stehen wir Ihnen als eingespieltes Team aus deutschen und bulgarischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Buchhaltern zur Verfügung. Unsere Expertise sind rechtliche Beratung und Prozessvertretung in Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht; Rechtliche Begleitung bei Unternehmensgründungen, Immobilieninvestitionen und Erbangelegenheiten; Steuerliche Optimierung und Buchhaltungsservice für Unternehmen und Privatpersonen; rechtliche Unterstützung bei internationale Geschäftsaktivitäten und Privatangelegenheiten.

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