Immobilienkauf in Portugal – Rechtliche & steuerliche Infos für Käufer aus dem Ausland
Der Kauf einer Immobilie in Portugal ist für ausländische Käufer attraktiv, bringt jedoch rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich. Verträge werden auf Portugiesisch erstellt, müssen notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem fallen die Grunderwerbsteuer (IMT) und die jährliche Grundsteuer (IMI) an. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Portugal prüfen Verträge, begleiten Sie bei Behördengängen und sorgen dafür, dass Ihr Immobilienkauf rechtssicher und transparent abgewickelt wird.
Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Portugal
Der Erwerb von Immobilien in Portugal bietet attraktive Chancen, ist für ausländische Käufer jedoch mit rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten verbunden. Kaufverträge müssen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, zudem sind die Grunderwerbsteuer (IMT) und die jährliche Grundsteuer (IMI) zu berücksichtigen. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Portugal begleiten Sie bei allen Schritten – von der Vertragsprüfung über Behördengänge bis zur rechtssicheren Eigentumsübertragung.
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Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und Notariatsunterlagen
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Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, inkl. Besichtigungen und Behördengängen
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Beratung zu steuerlichen Aspekten, Grunderwerbsteuer und Doppelbesteuerung
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Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Nutzungsrechten
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Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Landesexpertise

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Portugal
Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Portugal
Beim Immobilienkauf in Portugal sollten Käufer die anfallenden Kosten und steuerlichen Pflichten genau einplanen. Zu den wichtigsten Einmalkosten zählt die Grunderwerbsteuer (IMT), deren Höhe vom Kaufpreis und der Nutzung der Immobilie abhängt. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen. Nach dem Erwerb ist außerdem die jährliche Grundsteuer (IMI) zu entrichten, die sich nach Lage und Wert der Immobilie richtet.
Kaufverträge werden ausschließlich in portugiesischer Sprache erstellt und müssen notariell beurkundet sowie im Grundbuch eingetragen werden. Daher ist eine rechtliche Begleitung dringend zu empfehlen. Eine Finanzierung über portugiesische Banken ist grundsätzlich möglich, erfordert aber meist einen hohen Eigenkapitalanteil.
Mieteinnahmen aus Immobilien in Portugal sind steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland wird jedoch eine doppelte Belastung vermieden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung in beiden Ländern sorgt für Sicherheit und schützt vor unnötigen Kosten.
Immobilienarten und Eigentumsformen in Portugal im Überblick
Käuferinnen und Käufer haben in Portugal die Wahl zwischen unterschiedlichen Immobilientypen, die sich sowohl für die Eigennutzung als auch als Kapitalanlage eignen. Besonders beliebt sind Ferienhäuser und Apartments an der Algarve, die dank der hohen touristischen Nachfrage attraktive Renditen bieten. Auch Immobilien in den Städten Lissabon und Porto sind gefragt, da sie sowohl zur Eigennutzung als auch zur langfristigen Vermietung geeignet sind.
Auf den Atlantikinseln Madeira und den Azoren finden Käufer exklusive Ferienobjekte, die durch ihre besondere Lage zusätzlichen Wert versprechen. Daneben gibt es traditionelle Häuser in ländlichen Regionen Portugals, die oft günstiger sind, jedoch Renovierungsbedarf aufweisen und daher eine sorgfältige bauliche und rechtliche Prüfung erfordern.
- Volleigentum: In Portugal ist Volleigentum (propriedade plena) die gängigste Form des Erwerbs. Der Käufer wird als alleiniger Eigentümer im Grundbuch (Conservatória do Registo Predial) eingetragen. Diese Form bietet die höchste Rechtssicherheit und ist sowohl bei Wohnimmobilien als auch bei Ferienhäusern üblich.
- Miteigentum: Mehrere Personen können gemeinsames Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück erwerben. Jeder Eigentümer wird mit seinem Anteil registriert, und die Nutzungsrechte müssen eindeutig vertraglich festgelegt werden. Miteigentum kommt häufig bei Erbschaften oder gemeinschaftlichen Investitionen vor.
- Erbbaurecht: Weniger verbreitet, aber rechtlich möglich. Dabei wird ein langfristiges Nutzungsrecht eingeräumt, um auf einem fremden Grundstück zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer des Bodens zu sein. Solche Konstruktionen finden sich in Portugal meist bei staatlichen oder kommunalen Grundstücken.
Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Portugal
Der Immobilienkauf in Portugal sollte sorgfältig vorbereitet werden, insbesondere für ausländische Käufer, die mit den lokalen Verfahren nicht vertraut sind. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist entscheidend, um rechtliche oder finanzielle Probleme zu vermeiden.
Ein zentraler Schritt ist die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch (Conservatória do Registo Predial) und im Kataster. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist und keine Belastungen wie Hypotheken oder offene Steuerschulden bestehen. Vorsicht ist geboten bei älteren Objekten oder ländlichen Immobilien, die teilweise nicht korrekt registriert sind.
Baurechtliche Prüfungen sind ebenfalls wichtig: Käufer sollten kontrollieren, ob eine gültige Baugenehmigung und ein Energieausweis vorliegen und ob Umbauten ordnungsgemäß genehmigt wurden. Ohne diese Nachweise kann die Nutzung eingeschränkt sein oder zusätzliche Kosten entstehen. Auch geplante Infrastrukturprojekte in der Umgebung können den Wert beeinflussen.
Zusätzlich sollte der technische Zustand durch ein unabhängiges Gutachten geprüft werden, um versteckte Mängel oder Renovierungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Steuerliche und vertragliche Risiken wie bestehende Mietverhältnisse oder offene Gemeindeabgaben dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Da Kaufverträge ausschließlich in portugiesischer Sprache erstellt werden, ist die Begleitung durch erfahrene Anwälte unverzichtbar, um Sprachbarrieren zu überwinden und den Erwerb rechtssicher abzuwickeln. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Portugal unterstützen Sie umfassend bei der Prüfung aller Unterlagen, damit Sie informiert und ohne böse Überraschungen investieren können.
Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Portugal
Ja, Ausländer können in Portugal ohne Einschränkungen Immobilien erwerben. Das gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Nicht-EU-Bürger. Beliebt sind vor allem Ferienhäuser an der Algarve, Stadtdomizile in Lissabon und Porto sowie Immobilien auf Madeira und den Azoren.
Die Grunderwerbsteuer (IMT) wird abhängig vom Kaufpreis und der Nutzung der Immobilie berechnet. Sie liegt zwischen 1 % und 8 %. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren an sowie die jährliche Grundsteuer (IMI), die im Durchschnitt zwischen 0,3 % und 0,45 % des Steuerwerts beträgt.
Häufige Risiken sind unklare Eigentumsverhältnisse, offene Steuerschulden oder fehlende Bau- und Nutzungsgenehmigungen. Besonders bei älteren Objekten oder ländlichen Immobilien sollten Käufer prüfen, ob alle Gebäude ordnungsgemäß im Grundbuch und Kataster eingetragen sind.
Üblicherweise wird zunächst ein Vorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e Venda) geschlossen, in dem die Eckpunkte geregelt sind. Anschließend folgt der notarielle Kaufvertrag (Escritura Pública de Compra e Venda), der ins Grundbuch eingetragen wird. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlicher Eigentümer.
Neben der jährlichen Grundsteuer (IMI) können weitere kommunale Abgaben anfallen, etwa für Müllentsorgung oder Infrastruktur. Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, müssen zudem die Mieteinnahmen in Portugal versteuern.
Portugal bietet mit dem „Non-Habitual Resident“-Status (NHR) ein besonderes Steuermodell für ausländische Käufer, das zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen ermöglicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des „Golden Visa“-Programms, das bei Investitionen in Immobilien mit einem bestimmten Mindestwert eine Aufenthaltserlaubnis gewährt.
Das Grundbuch in Portugal ist zentralisiert und schafft in der Regel eine hohe Rechtssicherheit. Dennoch sollten Käufer eine Due-Diligence-Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen, um sicherzustellen, dass alle Eintragungen und Genehmigungen korrekt vorliegen.

Immobilienkauf im Ausland
Whitepaper - Immobilienkauf in Portugal 2025
Expertenkanzlei:
PLMJ Advogados, Sociedade Multidisciplinar, SP, RL
Experten:
RA Vasco Ataíde Marques
RA Tobias Hamann
RA Tomás Hauser Avelar
Anschrift:
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Kurzprofil Kanzlei:
PLMJ blickt auf über 50 Jahre Geschichte zurück und zählt zu den führenden und unabhängigen Wirtschaftskanzleien in Portugal – mit einem der größten Anwaltsteams des Landes. Wir bieten Full-Service-Rechtsberatung mit klarem Fokus auf Unternehmen: flexibel, interdisziplinär und praxisnah.
Das German Desk von PLMJ begleitet deutschsprachige Unternehmen und Privatpersonen bei Investitionen und Projekten in Portugal – und unterstützt zugleich portugiesische Unternehmen beim Markteintritt im deutschsprachigen Raum. Wir arbeiten eng mit Botschaften, Handelskammern und Wirtschaftsorganisationen zusammen, um individuelle, umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Unser Team spricht fließend Deutsch und Portugiesisch, verfügt teils über doppelte Staatsbürgerschaften und bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung in der grenzüberschreitenden Beratung mit. Wir verbinden juristische Expertise in verschiedenen Rechtsordnungen und Fachgebieten – insbesondere im Handels-, Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht – mit unternehmerischem Weitblick.