Immobilieneigentum in Rumänien: Was Käufer wissen müssen

Immobilieneigentum in Rumänien
 

Warum Immobilien in Rumänien kaufen?

Rumänien zählt zu den aufstrebenden Immobilienmärkten Europas – nicht nur wegen seiner abwechslungsreichen Landschaft, günstigen Lebenshaltungskosten und aufstrebenden Wirtschaft, sondern auch aufgrund seines kulturellen Erbes und wachsender urbaner Zentren. Ob ein Ferienhaus in Transsilvanien, eine Wohnung in Bukarest, eine Villa am Schwarzen Meer oder ein renditestarkes Anlageobjekt in Cluj-Napoca: Der rumänische Immobilienmarkt bietet vielfältige und interessante Möglichkeiten für Eigennutzer und Investoren.

Gleichzeitig bringt der Immobilienerwerb in Rumänien – wie in jedem anderen Ausland – spezielle rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen mit sich. Eigentumsregelungen, notarielle Verfahren, Steuervorschriften und Baugesetze unterscheiden sich teils deutlich von den gewohnten Standards im deutschsprachigen Raum. Wer sich frühzeitig mit diesen Rahmenbedingungen auseinandersetzt und auf qualifizierte rechtliche Beratung setzt, kann Risiken minimieren und eine sichere, informierte Kaufentscheidung treffen.

Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Rumänien

Der Erwerb einer Immobilie in Rumänien bringt zahlreiche rechtliche, steuerliche und sprachliche Besonderheiten mit sich. Insbesondere ausländische Käufer sehen sich mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert, die eine fundierte und landesspezifische Beratung notwendig machen. Eine kompetente Begleitung hilft, Fallstricke zu vermeiden und den Kaufprozess sicher, transparent und reibungslos zu gestalten. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und notariellen Dokumenten

  • Begleitung durch den gesamten Kaufprozess und Notarterminen

  • Beratung zu steuerlichen Aspekten, insbesondere Grunderwerbsteuer, laufenden Abgaben und Doppelbesteuerungsabkommen

  • Sorgfältige Prüfung der Eigentumsverhältnisse, möglicher Belastungen sowie bestehender Nutzungsrechte

  • Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit fundiertem Wissen im rumänischen Immobilienrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Rumänien

Der Immobilienkauf in Rumänien erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird meist ein Vorvertrag abgeschlossen, anschließend folgt der notarielle Kaufvertrag. Der Notar kümmert sich um die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch, agiert jedoch neutral.

Gerade ausländische Käufer sollten zusätzlich unabhängigen Rechtsrat einholen – etwa zur Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Genehmigungen und steuerlichen Pflichten. So lassen sich rechtliche Risiken frühzeitig vermeiden.

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Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Rumänien

Wer in Rumänien eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich frühzeitig mit den Kaufnebenkosten und steuerlichen Verpflichtungen vertraut machen. Eine klassische Grunderwerbsteuer fällt nicht an – stattdessen bestehen die Hauptkosten in den Notargebühren sowie den Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, die zusammen meist zwischen 0,5 % und 1,5 % des Kaufpreises liegen.

Maklerprovisionen variieren je nach Region, sind aber üblicherweise im Bereich von 2–3 % angesiedelt.

Der Immobilienkauf kann auch über eine rumänische Bank finanziert werden, wobei ausländische Käufer in der Regel einen hohen Eigenkapitalanteil (mind. 25–30 %) nachweisen müssen. Die Vergabe hängt stark von der Bonität sowie dem Objektwert ab.

Nach dem Erwerb entstehen laufende Kosten wie Grundsteuer und kommunale Abgaben, deren Höhe sich nach Lage, Größe und Nutzung richtet. Einkünfte aus Vermietung sind in Rumänien steuerpflichtig, wobei ein pauschaler Kostenabzug von 40 % zulässig ist. Rumänien unterhält ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das eine doppelte Besteuerung von Mieteinnahmen oder Verkaufsgewinnen verhindert.

Immobilienarten und Eigentumsformen in Rumänien im Überblick

Der rumänische Immobilienmarkt bietet ausländischen Käufern eine breite Palette an Objekttypen – von Stadtwohnungen in Bukarest oder Cluj-Napoca über sanierte Altbauten bis hin zu Einfamilienhäusern, Villen oder ländlichen Anwesen. Auch Investitionen in Neubauprojekte, Ferienimmobilien oder Gewerbeflächen sind in beliebten Regionen wie Siebenbürgen, der Schwarzmeerküste oder im Donaudelta zunehmend gefragt.

  • Alleineigentum (Proprietate individuală): Der Käufer erwirbt das vollständige Eigentum an der Immobilie und dem dazugehörigen Grundstück. Dies ist die gängigste Eigentumsform, insbesondere bei Häusern und selbstständigen Wohnungen.
  • Miteigentum (Coproprietate): In Mehrfamilienhäusern ist es üblich, dass Eigentümer eine bestimmte Wohnung exklusiv besitzen und gleichzeitig anteilige Rechte und Pflichten an den gemeinschaftlichen Teilen (z. B. Treppenhaus, Dach, Garten) haben. Diese Form entspricht dem deutschen Wohnungseigentum.
  • Nutzungsrechte (Drept de uz sau de uzufruct): Eine Person kann das Recht erhalten, eine Immobilie zu nutzen oder daraus Erträge zu erzielen (z. B. Mieteinnahmen), ohne selbst Eigentümer zu sein. Solche Konstruktionen finden sich häufig in familiären oder erblichen Regelungen.
  • Erbpacht / Nutzungsüberlassung auf Zeit: In bestimmten Fällen – etwa bei staatlichem oder kommunalem Grundbesitz – können zeitlich befristete Nutzungsrechte eingeräumt werden. Dies betrifft z. B. landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Flächen.

Das rumänische Immobilienrecht kennt darüber hinaus spezifische Vorschriften bei landwirtschaftlichen Flächen oder beim Erwerb durch Ausländer. Hier sind besonders Fragen zu Nutzungseinschränkungen und Genehmigungspflichten zu beachten.

Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Rumänien

Der Immobilienkauf in Rumänien sollte gut vorbereitet und umfassend geprüft werden – sowohl aus rechtlicher als auch wirtschaftlicher Sicht. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung ist unerlässlich, um spätere rechtliche oder finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Zentrale Punkte sind die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen? Gibt es Miteigentümer, laufende Kredite, Hypotheken oder andere Belastungen?

Ebenso wichtig sind baurechtliche Fragen – etwa ob das Objekt entsprechend der geltenden Baugenehmigung genutzt wird, ob alle Umbauten legal ausgeführt wurden und ob eventuelle Erweiterungen genehmigt sind. Auch der technische Zustand des Gebäudes, potenzielle Bauschäden oder ein fehlender Energieausweis (Certificat de Performanță Energetică) sollten vor dem Kauf geklärt werden.

Nicht zu unterschätzen sind steuerliche und vertragliche Risiken – beispielsweise bestehende Mietverhältnisse, eingetragene Nutzungsrechte oder Einschränkungen bei denkmalgeschützten Objekten. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der vollständigen rechtlichen Prüfung aller Unterlagen und begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Kaufprozess – damit Ihre Investition in Rumänien sicher und fundiert erfolgt.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Rumänien

Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Immobilienerwerb in Rumänien für ausländische Käufer?

Ausländische Käufer sollten die Eigentumsrechte genau prüfen, da Probleme bei Eigentumsnachweisen, Belastungen oder ungeklärten Nutzungsrechten auftreten können. Eine umfassende Due-Diligence ist deshalb unerlässlich.

Welche Inhalte sollte ein rechtssicherer Vorvertrag in Rumänien enthalten?

Ein Vorvertrag sollte klare Angaben zum Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Fristen, Eigentumsübergang und eventuellen Rücktrittsrechten enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Rolle spielt der Notar in Rumänien und wie unterscheidet sich seine Funktion von der anwaltlichen Beratung?

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Grundbucheintragung, agiert dabei aber neutral. Die rechtliche Beratung und Prüfung sollte von einem unabhängigen Anwalt erfolgen.

Welche steuerlichen Pflichten entstehen nach dem Kauf einer Immobilie in Rumänien?

Nach dem Kauf fallen Grunderwerbskosten, Notargebühren und laufende Grundsteuern an. Einkünfte aus Vermietung müssen versteuert werden, wobei ein pauschaler Kostenabzug möglich ist.

Was muss bei Nutzung, Renovierung oder Umnutzung von Immobilien in Rumänien beachtet werden?

Für bauliche Maßnahmen sind oft kommunale Genehmigungen erforderlich. Die Einhaltung lokaler Bauvorschriften und Umweltauflagen ist zwingend.

Was ist bei gemeinschaftlichem Eigentum (Condominiu) in Rumänien zu beachten?

Eigentümer tragen gemeinschaftliche Verantwortung für Gemeinschaftsflächen und zahlen anteilige Verwaltungskosten. Die Eigentümergemeinschaft trifft Entscheidungen gemeinschaftlich.

Bieten Sie rechtliche Unterstützung bei Projektentwicklungen oder gewerblichen Immobilieninvestitionen in Rumänien an?

Ja, wir begleiten Sie umfassend bei Projektentwicklungen, prüfen Verträge und unterstützen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

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