Immobilienkauf in Serbien – Rechtliche & steuerliche Infos für Käufer aus dem Ausland
Der Kauf einer Immobilie in Serbien ist für ausländische Käufer zunehmend interessant, bringt jedoch rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich. Kaufverträge werden ausschließlich in serbischer Sprache erstellt, müssen notariell beurkundet und im Grundbuch (Katastar nepokretnosti) eingetragen werden. Zudem fallen die Grunderwerbsteuer und laufende kommunale Abgaben an. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Serbien prüfen Verträge, begleiten Sie bei Behördengängen und sorgen dafür, dass Ihr Immobilienkauf rechtssicher, transparent und ohne Risiken abgewickelt wird.
Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Serbien
Der Erwerb von Immobilien in Serbien bietet interessante Möglichkeiten, stellt ausländische Käufer jedoch vor rechtliche und steuerliche Besonderheiten. Kaufverträge müssen notariell beurkundet und im Grundbuch (Katastar) eingetragen werden, damit der Eigentumsübergang rechtswirksam ist. Zudem sind die Grunderwerbsteuer sowie laufende kommunale Abgaben zu berücksichtigen. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Serbien begleiten Sie bei allen Schritten – von der Vertragsprüfung über Behördengänge bis zur sicheren Eigentumsübertragung.
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Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und Notariatsunterlagen
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Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, inkl. Besichtigungen und Behördengängen
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Beratung zu steuerlichen Aspekten, Grunderwerbsteuer und Doppelbesteuerung
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Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Nutzungsrechten
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Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Landesexpertise

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Serbien
Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Serbien
Beim Immobilienkauf in Serbien sollten Käufer die anfallenden Kosten und steuerlichen Pflichten von Beginn an sorgfältig berücksichtigen. Eine der wichtigsten Einmalkosten ist die Grunderwerbsteuer, die in der Regel bei 2,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen, die sich üblicherweise zwischen 2 und 4 Prozent bewegen.
Da Kaufverträge ausschließlich in serbischer Sprache erstellt und notariell beurkundet werden, ist eine rechtliche Begleitung dringend zu empfehlen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch (Katastar) wird der Käufer rechtlich als Eigentümer anerkannt. Eine Finanzierung über serbische Banken ist zwar grundsätzlich möglich, setzt jedoch meist einen hohen Eigenkapitalanteil voraus.
Auch die laufenden Kosten sollten einkalkuliert werden. Eigentümer zahlen jährliche kommunale Abgaben und eine Grundsteuer, deren Höhe sich nach Lage und Wert der Immobilie richtet. Wer seine Immobilie in Serbien vermietet, muss die daraus erzielten Einkünfte in Serbien versteuern. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Serbien und Deutschland wird jedoch eine doppelte Steuerlast vermieden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung in beiden Ländern schafft Sicherheit und vermeidet unnötige Kosten.
Immobilienarten und Eigentumsformen in Serbien im Überblick
Käuferinnen und Käufer haben in Serbien die Wahl zwischen verschiedenen Immobilientypen, die sich sowohl für die Eigennutzung als auch als Kapitalanlage eignen. Besonders gefragt sind Apartments und Eigentumswohnungen in den Städten Belgrad und Novi Sad, die aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum attraktive Renditen versprechen. Auch Einfamilienhäuser im städtischen Umland sind begehrt, da sie mehr Platz und zugleich gute Anbindungen an die Metropolen bieten.
In den ländlichen Regionen finden Käufer traditionelle Häuser und größere Grundstücke, die vergleichsweise günstig sind, jedoch häufig Renovierungsbedarf aufweisen und teilweise nicht vollständig im Grundbuch registriert sind. Darüber hinaus interessieren sich Investoren zunehmend für Gewerbeimmobilien und Neubauprojekte, vor allem in wachstumsstarken Regionen und entlang wichtiger Verkehrsachsen.
- Volleigentum: In Serbien ist Volleigentum die gängigste Form des Erwerbs. Der Käufer wird als alleiniger Eigentümer im Grundbuch (Katastar nepokretnosti) eingetragen. Diese Form bietet die höchste Rechtssicherheit und ist sowohl bei Wohnimmobilien als auch bei Grundstücken üblich.
- Miteigentum: Mehrere Personen können gemeinsames Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück erwerben. Jeder Eigentümer wird mit seinem Anteil im Grundbuch registriert. Diese Form tritt häufig bei Erbschaften, Familienbesitz oder gemeinschaftlichen Investitionen auf und erfordert eine klare vertragliche Regelung der Nutzungsrechte.
- Erbbaurecht: Weniger verbreitet, aber rechtlich möglich. Dabei erhält der Käufer ein langfristiges Nutzungsrecht, um auf einem fremden Grundstück zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu nutzen, ohne selbst Eigentümer des Bodens zu werden. Solche Konstruktionen finden sich in Serbien meist bei staatlichen oder kommunalen Grundstücken.
Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Serbien
Der Immobilienkauf in Serbien sollte gründlich vorbereitet werden, insbesondere für ausländische Käufer, die mit den lokalen Verfahren nicht vertraut sind. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Ein zentraler Punkt ist die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch (Katastar nepokretnosti). Käufer müssen sicherstellen, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist und keine Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechte oder offene kommunale Abgaben bestehen. Besonders bei älteren Objekten oder ländlichen Grundstücken ist Vorsicht geboten, da nicht alle Immobilien ordnungsgemäß registriert sind.
Auch baurechtliche Prüfungen sind wichtig. Es sollte kontrolliert werden, ob eine gültige Baugenehmigung und eine Nutzungsgenehmigung (upotrebna dozvola) vorliegen und ob alle An- und Umbauten legal errichtet wurden. Fehlen diese, kann die Nutzung eingeschränkt oder die Immobilie schwer weiterverkauft werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein technisches Gutachten, um versteckte Baumängel oder Renovierungsbedarf frühzeitig zu erkennen.
Steuerliche und vertragliche Risiken wie bestehende Mietverhältnisse oder fehlende Vereinbarungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden. Da Kaufverträge ausschließlich in serbischer Sprache erstellt werden, ist die rechtliche Begleitung durch erfahrene Anwälte unverzichtbar, um Sprachbarrieren zu überwinden und eine rechtssichere Abwicklung sicherzustellen. Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte in Serbien unterstützen Sie bei der Prüfung aller Unterlagen, damit Sie informiert und ohne böse Überraschungen investieren können.
Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Serbien
Ja, Ausländer können in Serbien Immobilien erwerben. Allerdings bestehen für Grundstücke außerhalb von Baugebieten teils Einschränkungen. Viele Käufer nutzen für komplexere Fälle die Gründung einer serbischen Gesellschaft, um rechtliche Hürden zu umgehen.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 2,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklerprovisionen an. Käufer sollten insgesamt etwa 5 bis 7 % des Kaufpreises für Nebenkosten einplanen.
Zunächst wird häufig ein Vorvertrag geschlossen. Der notarielle Kaufvertrag ist zwingend erforderlich, um den Eigentumsübergang zu sichern. Erst mit der Eintragung im Grundbuch (Katastar nepokretnosti) wird der Käufer rechtlich als Eigentümer anerkannt.
Zu den größten Risiken gehören unvollständig registrierte Immobilien, fehlende Baugenehmigungen oder offene kommunale Abgaben. Gerade bei älteren oder ländlichen Objekten ist eine gründliche Prüfung der Unterlagen unverzichtbar.
Die upotrebna dozvola ist die offizielle Nutzungsgenehmigung für ein Gebäude. Ohne diese kann die legale Nutzung eingeschränkt sein, und ein späterer Weiterverkauf ist oft schwierig. Käufer sollten immer prüfen, ob dieses Dokument vorliegt.
Eigentümer zahlen eine jährliche Immobiliensteuer, deren Höhe sich nach Wert, Lage und Nutzung der Immobilie richtet. Hinzu kommen kommunale Abgaben, beispielsweise für Infrastruktur oder Müllentsorgung.
Ja, Mieteinnahmen sind in Serbien steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Serbien und Deutschland wird jedoch verhindert, dass Einkommen doppelt versteuert wird.
Besonders gefragt sind Immobilien in Belgrad und Novi Sad, da hier die Nachfrage nach Wohnraum und Vermietung hoch ist. In ländlichen Regionen sind Häuser und Grundstücke oft deutlich günstiger, erfordern jedoch meist Renovierungen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Immobilienkauf im Ausland
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Expertenkanzlei:
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Experten:
RA’in Ljubica Tomić
RA Dušan Pejkić
Anschrift:
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Telefon: +381 11 328 5227
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Website: www.tsg.rs
Kurzprofil Kanzlei:
DIE RECHTSANWALTSKANZLEI TSG ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Belgrad, die seit über 25 Jahren internationale Unternehmen bei ihren Investitionen und grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten in Serbien berät. Das erfahrene und fachlich spezialisierte Team von Anwälten bietet maßgeschneiderte, effiziente und lösungsorientierte Rechtsberatung auf Deutsch, Englisch und Serbisch.
Die Kanzlei legt großen Wert darauf, die Geschäftsmodelle und Bedürfnisse der Mandanten genau zu verstehen, um eine individuelle und ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. TSG ist langjähriger Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft, der Schweizerischen Botschaft und der Botschaft des Königreichs Spanien sowie Mitglied verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen in Serbien und international, darunter: die Wirtschaftsabteilung der Österreichischen Botschaft - ADVANTAGE AUSTRIA, die Deutsch-Serbische Handelskammer - AHK in Belgrad, die Schweizerisch-Serbische Wirtschaftskammer, der Slowenische Business Club, die Amerikanische Wirtschaftskammer in Serbien - AmCham, die kanadisch-serbische Businessvereinigung CANSEE. Diese Mitgliedschaften unterstreichen die internationale Ausrichtung und Vernetzung der Kanzlei, was insbesondere für deutschsprachige und internationale Mandanten von großem Vorteil ist. Unsere Beratungsgebiete umfassen unter anderem Wirtschaftsrecht,
Unternehmensrecht, Ausländische Investitionen und staatliche Förderung, M&A, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Immobilien- und Baurecht und geistiges Eigentum, Prozessrecht. Die Kanzlei TSG steht für höchste Qualitätsstandards sowie für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem anspruchsvollen rechtlichen Umfeld