Immobilieneigentum in Slowenien: Was Käufer wissen müssen

Immobilieneigentum in Slowenien
 

Warum Immobilien in Slowenien kaufen?

Slowenien zählt zu den attraktiven Immobilienmärkten Europas – dank seiner landschaftlichen Vielfalt, stabilen Wirtschaft und guten Lebensqualität. Ob als Privatperson auf der Suche nach einem Zweitwohnsitz, Unternehmen mit Expansionsplänen oder Investor mit Renditeambitionen: Der slowenische Immobilienmarkt bietet vielfältige Möglichkeiten in Städten wie Ljubljana, Maribor oder an der Adriaküste.

Gleichzeitig bringt der Erwerb einer Immobilie im Ausland, so auch in Slowenien, spezifische rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen mit sich. Jedes Land hat eigene Vorschriften zu Eigentum, Kaufabwicklung und Besteuerung. Wer sich frühzeitig informiert und professionell beraten lässt, kann Risiken minimieren und eine sichere Investition tätigen.

Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf in Slowenien

Ein Immobilienkauf im Ausland bringt stets rechtliche, steuerliche und sprachliche Herausforderungen mit sich. Hier setzen wir an: Als internationales Kanzleinetzwerk mit deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälten begleiten wir Sie umfassend bei Ihrem Immobilienvorhaben in Slowenien – rechtssicher, transparent und verständlich.

  • Rechtliche Prüfung von Vorverträgen, Kaufverträgen und Notarunterlagen

  • Begleitung durch den gesamten Kaufprozess, auch bei Besichtigungen und Notarterminen

  • Beratung zu steuerlichen Auswirkungen, Grunderwerbsteuer & Doppelbesteuerung

  • Sorgfältige Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Nutzungsrechten

  • Individuelle Betreuung durch deutschsprachige Ansprechpartner

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf in Slowenien

Der Immobilienkauf in Slowenien erfolgt in mehreren gesetzlich geregelten Schritten: Nach einer Vereinbarung wird der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen. Da der Notar neutral agiert, ist für ausländische Käufer eine zusätzliche rechtliche Beratung empfehlenswert – insbesondere zur Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Dienstbarkeiten und lokalen Vorschriften. Auch Einschränkungen beim Eigentumserwerb durch Ausländer sollten frühzeitig geklärt werden, um Risiken zu vermeiden.

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Finanzielle und steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Slowenien

Beim Kauf einer Immobilie in Slowenien fallen verschiedene Kosten an, die Käufer unbedingt berücksichtigen sollten. Die Grunderwerbsteuer beträgt 2 % des Kaufpreises, sofern der Verkäufer eine Privatperson ist. Wird die Immobilie von einem Bauträger gekauft, fällt stattdessen Mehrwertsteuer an – meist in ermäßigter Höhe von 9,5 % für Wohnungen und Wohnhäuser.

Zusätzlich kommen Notar- und Grundbuchgebühren hinzu, die in der Regel rund 1,5 % des Kaufpreises ausmachen. Maklergebühren sind verhandelbar und liegen meist zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises.

Ausländische Käufer können in Slowenien meist Finanzierungen bei lokalen Banken erhalten, wobei häufig ein Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 % erwartet wird. Nach dem Kauf entstehen laufende Kosten wie die Grundsteuer, die sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Einkünfte aus Vermietung sind in Slowenien steuerpflichtig.

Slowenien hat mit mehreren Ländern, darunter Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Mieteinnahmen oder Verkaufsgewinnen zu vermeiden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Notar mit Kenntnis der slowenischen und internationalen Regelungen wird empfohlen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Immobilienarten und Eigentumsformen in Slowenien im Überblick

In Slowenien können Käufer aus verschiedenen Immobilienarten und Eigentumsformen wählen. Besonders gefragt sind Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser an der Küste sowie Anlageobjekte in Städten wie Ljubljana oder Maribor.

  • Volleigentum (Polna lastnina): Der Käufer erwirbt das uneingeschränkte Eigentum an Grundstück und Gebäude. Dies ist die gebräuchlichste Eigentumsform bei Wohnimmobilien.
  • Miteigentum (Soliterno in solastništvo): Häufig bei Eigentumswohnungen. Dabei gehört das Sondereigentum an der Wohnung dem Käufer, während gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhaus, Garten oder Dach anteilig allen Eigentümern gehören.
  • Baurecht (Pravica gradnje): Das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder es langfristig zu nutzen. Diese Form ist bei Erbpachtmodellen und gewerblichen Projekten relevant.
  • Nießbrauch (Uporabna pravica): Das Recht, eine Immobilie zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Wird oft in Familien- und Erbangelegenheiten angewendet.

Risiken und wichtige Prüfungen vor dem Immobilienkauf in Slowenien

Ein Immobilienkauf in Slowenien sollte sorgfältig vorbereitet und umfassend geprüft werden – insbesondere für ausländische Käufer, die mit den lokalen Gegebenheiten weniger vertraut sind. Eine gründliche rechtliche und technische Due-Diligence ist entscheidend, um spätere Überraschungen oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer eingetragener Eigentümer? Bestehen Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten oder sonstige Rechte auf der Immobilie? Die Eigentumsübertragung erfolgt in Slowenien durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch.

Auch baurechtliche Aspekte sind wichtig – etwa ob die Immobilie den aktuellen Bau- und Nutzungsbestimmungen entspricht, ob Umbauten genehmigt sind und die Nutzung mit dem Bebauungsplan übereinstimmt. Ein technisches Gutachten hilft, den Zustand der Immobilie objektiv zu bewerten.

Zudem sollten steuerliche und vertragliche Risiken geprüft werden, zum Beispiel bestehende Mietverhältnisse, öffentliche Auflagen oder Fragen zur Doppelbesteuerung. Lokale Besonderheiten machen die Expertise vor Ort unverzichtbar.

Unsere deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der umfassenden Prüfung aller Unterlagen und begleiten Sie sicher durch den gesamten Kaufprozess – damit Ihre Investition in Slowenien rechtlich und wirtschaftlich solide abgesichert ist.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobilienkauf in Slowenien

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Slowenien an?

Beim Kauf einer Immobilie von einer Privatperson fällt eine Grunderwerbsteuer von 2 % des Kaufpreises an. Wird die Immobilie von einem Bauträger gekauft, zahlt man stattdessen Mehrwertsteuer, oft in ermäßigter Höhe von 9,5 % für Wohnungen und Wohnhäuser. Zusätzlich kommen Notar- und Grundbuchgebühren hinzu, die etwa 1,5 % des Kaufpreises ausmachen. Maklergebühren sind verhandelbar und liegen meist zwischen 2 % und 4 %.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Slowenien?

Der Kauf erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird häufig ein Vorvertrag (Reservierungsvereinbarung) geschlossen, anschließend der notarielle Kaufvertrag beurkundet. Der Notar sorgt für die Eintragung ins Grundbuch. Wichtig ist, dass der Notar neutral bleibt und keine der Parteien vertritt.

Welche Eigentumsformen gibt es in Slowenien?

Die gängigste Form ist das Volleigentum (Lastništvo), bei dem Käufer das uneingeschränkte Eigentum an Grundstück und Gebäude erwerben. Daneben gibt es Miteigentum (solastništvo), das vor allem bei Wohnungen mit gemeinschaftlichen Bereichen üblich ist.

Welche rechtlichen Risiken sollten vor dem Kauf geprüft werden?

Vor dem Kauf sollten Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Dienstbarkeiten und eventuelle baurechtliche Genehmigungen sorgfältig geprüft werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Kauf?

Nach dem Erwerb fallen jährliche Grundsteuern, kommunale Abgaben und gegebenenfalls Instandhaltungskosten an. Mieteinnahmen sind in Slowenien steuerpflichtig.

Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Slowenien und Deutschland?

Ja, Slowenien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das eine doppelte Besteuerung von Einkünften aus Immobilien verhindert.

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Expertenkanzlei:

Experte: RA Jernej Jeraj, RA’in Klavdija Kek, Rechtsanwaltsanwärterin Živa Korenjak

Kanzlei: PFP LAW o.p. d.o.o.

Kurzprofil Kanzlei:

PFP LAW ist eine dynamische Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Slowenien (Ljubljana) und Österreich (Wien). Wir bieten qualitativ hochwertige juristische und andere Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisiert und verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie sowohl bei komplexen Transaktionen als auch bei alltäglichen Rechtsfragen unterstützen zu können.

PFP LAW entstand durch den Zusammenschluss zweier renommierter Rechtsanwaltskanzleien: FPJR (Fabiani, Petrovic, Jeraj, Rejc), die zu den größeren slowenischen Kanzleien zählte, und MP Law, eine in Slowenien und Österreich tätige Boutique-Kanzlei. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Werte und Geschäftskultur haben wir unsere Kräfte gebündelt, um unseren Klienten und Geschäftspartnern eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten. Dieser strategische Zusammenschluss ist ein bedeutender Meilenstein auf unserem Weg zu besseren Rechtsdienstleistungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit bewusst und engagieren uns aktiv in nationalen und internationalen Fachverbänden. Als Gründungspartner des Netzwerks + Partners, dem (unabhängige) renommierte Anwaltskanzleien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Slowenien angehören, und als Mitglieder anderer Netzwerke, nutzen wir regionale und globale Partnerschaften, um unseren Klienten umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.