Unsere Leistungen für Sozialversicherungsträger

Regressansprüche durchsetzen. Europaweit.

Europaweite Regressdurchsetzung - Kompetent statt kompliziert.

Viele Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern stehen vor einem Problem, wenn es darum geht, Haftungsansprüche in europäischen Ländern geltend zu machen. Die Beauftragung von Inkassodienstleistern kann dabei aufgrund verschiedener Schwierigkeiten problematisch sein.

Die Herausforderungen liegen in der Regel in sprachlichen Barrieren, unzureichender Kommunikation über lokale Gegebenheiten und mangelnder Kostentransparenz. Falls es zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen kommt, ist zudem die Einbindung eines Rechtsanwalts erforderlich, was die Koordination zwischen den beteiligten Parteien weiter erschwert.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen eine Lösung vorstellen, die sowohl organisatorisch als auch fachlich überlegen ist, wenn es um die Durchsetzung von Regressansprüchen in ganz Europa geht. Lernen Sie unser Konzept für die europaweite Regressdurchsetzung kennen.

Komplettes Leistungspaket - Alles aus einer Hand und ohne versteckte Gebühren.

Als Kanzleinetzwerk mit deutschsprachigem Hintergrund sind wir in nahezu allen europäischen Ländern mit 200 Standorten vertreten. Die Kommunikation mit unseren Mandanten erfolgt auf Deutsch, und wenn nötig, können wir mit der Gegenseite in 44 weiteren Sprachen kommunizieren. Dank unserer Erfahrung mit den spezifischen rechtlichen Gegebenheiten im Ausland gehören Regressthemen aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Versicherern zum täglichen Geschäft unserer Anwälte.

Erstklassige Kommunikation von Anfang an.

Unsere Mandanten erleben den Mehrwert unserer hochwertigen Berichtsstandards, dem direkten Kontakt zum verantwortlichen Anwalt für die Fallbearbeitung und seiner Fähigkeit, auch komplexe länderspezifische Sachverhalte klar und verständlich zu vermitteln. Ganz nach Ihren Wünschen übernimmt der Anwalt die gesamte Regressbearbeitung – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Auszahlung.

Unsere Leistungen - Umfassend und transparent.

Bedarfsgerechte Fallbearbeitung

Transparentes Preismodell

Korrespondenz auf Deutsch und 44 weiteren Sprachen

Hauptansprechpartner ist der betreuende Anwalt

Vertragliche Regelung zwischen allen Parteien

Digitalisierte und zertifizierte Prozesse

Datenschutzfreundliche Bearbeitung der Daten

Einheitlicher Qualitätsanspruch im Netzwerk

Spezialisierte und erfahrene Kanzleien in 29 Ländern Europas

Unser Vergütungsmodell - Zwei Phasen, doppelte Kontrolle.

Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Fallbearbeitung, die eine vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten einschließt, sowie ein transparentes Vergütungsmodell.

Phase 1: Sachverhaltsermittlung und Bewertung der Erfolgsaussichten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Phase auf Basis einer Pauschalvergütung zu übernehmen. Die Pauschale beinhaltet die Untersuchung der relevanten Informationen und Unterlagen durch einen Anwalt im Land, in dem der Regress durchgeführt wird, sowie eine schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache. In diesem Dokument erhalten Sie eine grundlegende Einschätzung der Erfolgsaussichten für die Geltendmachung des Regressanspruchs.

Bearbeitungsphase.

Pauschale Vergütung

Sachverhaltsermittlung und schriftliche Stellungnahme in Deutsch

Empfehlung zu den Erfolgsaussichten des Regressverfahrens

Phase 2: Beauftragung zur Durchsetzung des Regressanspruchs.

Unsere Kunden haben die Möglichkeit, diese Phase auf Basis eines Mischmodells zu übernehmen, welches einen Pauschalbetrag unabhängig vom Erfolg sowie einen zusätzlichen Vergütungsanteil im Erfolgsfall beinhaltet.

Der erfolgsunabhängige Pauschalbetrag berücksichtigt die verschiedenen Kosten, die mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind. Die Höhe des Erfolgshonorars richtet sich nach den erzielten Beträgen im Rahmen der Geltendmachung. Zu Beginn der Kooperation wird in Absprache mit dem Sozialversicherungsträger ein verbindlicher Prozentsatz festgelegt.

Außergerichtliche Geltendmachung.

Aufwandsbasierter reduzierter Pauschalbetrag

Ertragsbasiertes Erfolgshonorar

Gerichtliche Geltendmachung.

Aufwandsbasierter erhöhter Pauschalbetrag

Ertragsbasiertes Erfolgshonorar

Das genannte Modell gilt für die Dienstleistungen des betreuenden Anwalts im jeweiligen Land des Mandanten und beinhaltet zusätzlich eventuelle Auslagen wie beispielsweise Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten oder Übersetzungskosten.

DIRO LEGAL - Kompetenz und Erfahrung.

Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, komplexe grenzüberschreitende Forderungen effizient aus einer Hand abzuwickeln. Unsere internationalen Anwälte von DIRO LEGAL sind erfahren und intensiv im Markt des internationalen Rechtsverkehrs tätig, was uns ermöglicht, die gesamte Kommunikation auf Deutsch durchgängig abzuwickeln. Dies erleichtert den Prozess der Forderungseinforderung erheblich und gewährleistet eine reibungslose Zusammenarbeit in internationalen Angelegenheiten.

Produkt veröffentlicht am 6. Oktober 2023
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