Regressansprüche durchsetzen. Europaweit.
Viele Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern stehen vor einem Problem, wenn es darum geht, Haftungsansprüche in europäischen Ländern geltend zu machen. Die Beauftragung von Inkassodienstleistern kann dabei aufgrund verschiedener Schwierigkeiten problematisch sein.
Die Herausforderungen liegen in der Regel in sprachlichen Barrieren, unzureichender Kommunikation über lokale Gegebenheiten und mangelnder Kostentransparenz. Falls es zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen kommt, ist zudem die Einbindung eines Rechtsanwalts erforderlich, was die Koordination zwischen den beteiligten Parteien weiter erschwert.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen eine Lösung vorstellen, die sowohl organisatorisch als auch fachlich überlegen ist, wenn es um die Durchsetzung von Regressansprüchen in ganz Europa geht. Lernen Sie unser Konzept für die europaweite Regressdurchsetzung kennen.
Unsere Leistungen - Umfassend und transparent.
Bedarfsgerechte Fallbearbeitung
Transparentes Preismodell
Korrespondenz auf Deutsch und 44 weiteren Sprachen
Hauptansprechpartner ist der betreuende Anwalt
Vertragliche Regelung zwischen allen Parteien
Digitalisierte und zertifizierte Prozesse
Datenschutzfreundliche Bearbeitung der Daten
Einheitlicher Qualitätsanspruch im Netzwerk
Spezialisierte und erfahrene Kanzleien in 29 Ländern Europas
Unser Vergütungsmodell - Zwei Phasen, doppelte Kontrolle.
Bei uns erhalten Sie eine maßgeschneiderte Fallbearbeitung, die eine vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten einschließt, sowie ein transparentes Vergütungsmodell.
Phase 1: Sachverhaltsermittlung und Bewertung der Erfolgsaussichten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Phase auf Basis einer Pauschalvergütung zu übernehmen. Die Pauschale beinhaltet die Untersuchung der relevanten Informationen und Unterlagen durch einen Anwalt im Land, in dem der Regress durchgeführt wird, sowie eine schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache. In diesem Dokument erhalten Sie eine grundlegende Einschätzung der Erfolgsaussichten für die Geltendmachung des Regressanspruchs.
Bearbeitungsphase.
Pauschale Vergütung
Sachverhaltsermittlung und schriftliche Stellungnahme in Deutsch
Empfehlung zu den Erfolgsaussichten des Regressverfahrens
Phase 2: Beauftragung zur Durchsetzung des Regressanspruchs.
Unsere Kunden haben die Möglichkeit, diese Phase auf Basis eines Mischmodells zu übernehmen, welches einen Pauschalbetrag unabhängig vom Erfolg sowie einen zusätzlichen Vergütungsanteil im Erfolgsfall beinhaltet.
Der erfolgsunabhängige Pauschalbetrag berücksichtigt die verschiedenen Kosten, die mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind. Die Höhe des Erfolgshonorars richtet sich nach den erzielten Beträgen im Rahmen der Geltendmachung. Zu Beginn der Kooperation wird in Absprache mit dem Sozialversicherungsträger ein verbindlicher Prozentsatz festgelegt.
Außergerichtliche Geltendmachung.
Aufwandsbasierter reduzierter Pauschalbetrag
Ertragsbasiertes Erfolgshonorar
Gerichtliche Geltendmachung.
Aufwandsbasierter erhöhter Pauschalbetrag
Ertragsbasiertes Erfolgshonorar
Das genannte Modell gilt für die Dienstleistungen des betreuenden Anwalts im jeweiligen Land des Mandanten und beinhaltet zusätzlich eventuelle Auslagen wie beispielsweise Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten oder Übersetzungskosten.
DIRO LEGAL - Kompetenz und Erfahrung.
Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, komplexe grenzüberschreitende Forderungen effizient aus einer Hand abzuwickeln. Unsere internationalen Anwälte von DIRO LEGAL sind erfahren und intensiv im Markt des internationalen Rechtsverkehrs tätig, was uns ermöglicht, die gesamte Kommunikation auf Deutsch durchgängig abzuwickeln. Dies erleichtert den Prozess der Forderungseinforderung erheblich und gewährleistet eine reibungslose Zusammenarbeit in internationalen Angelegenheiten.