SANIERUNGSMODERATION VOR DER INSOLVENZ

Sanierungsmoderation im Mittelstand.

Die Sanierungsmoderation - Hilfe zur Insolvenzvermeidung.

Ihr Unternehmen befindet sich in einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage und steht vor der Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Glücklicherweise verfügen Sie noch über finanzielle Mittel, die dazu genutzt werden können, Gläubiger zu befriedigen. Es ist jetzt höchste Zeit, Klarheit über einen Schritt zu gewinnen, der Ihnen unerwartete Handlungsspielräume eröffnet: die Sanierungsmoderation.

Seit dem 01.01.2021 bietet das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine neue Möglichkeit, Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen – durch eine freiwillige, außergerichtliche Sanierungsmoderation gemäß §94 ff StaRUG. Dieser Prozess dauert bis zu drei Monate an und zielt darauf ab, einen Sanierungsvergleich zu erreichen, der für Ihr Unternehmen attraktiv ist. Um die Sanierungsmoderation einzuleiten, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Restrukturierungsgericht gestellt werden, und es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig

Der Sanierungsmoderator - Vermittler im engsten Gläubigerkreis.

Die zentrale Figur einer Sanierungsmoderation ist der vom Gericht bestellte Sanierungsmoderator, der ohne öffentliche Bekanntmachung ausgewählt wird. Diese Person ist unabhängig von Schuldner und Gläubigern und kann vom Unternehmer als Vorschlag eingebracht werden, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Gericht die Person bei grundsätzlicher Eignung ernennen wird. Die wesentlichen Aufgaben des Sanierungsmoderators umfassen:

  • vorbereitende Unterstützung bei der Auswahl der für eine Sanierung wichtigen Gläubiger

  • konstruktive Interessenvermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern

  • überzeugende Darlegung, dass ein Sanierungsvergleich für die Gläubiger mit geringeren Verlusten verbunden wäre, als eine Insolvenz des Unternehmens

Während der dreimonatigen Bestellungszeit berichtet der Sanierungsmoderator regelmäßig monatlich dem Gericht über den Fortschritt der Moderation. Falls erforderlich und alle beteiligten Parteien zustimmen, besteht die Möglichkeit, dass die Bestellungszeit auf Antrag des Moderators um weitere drei Monate verlängert wird.

Der Sanierungsvergleich - Zwei Vorteile machen diese Lösung so attraktiv.

Einigungsmöglichkeit ohne Zwang.

Durch die Vermittlung des Sanierungsmoderators kann ohne Zwang und Bevormundung eine Lösung herbeigeführt werden, die im Interesse aller Beteiligten ist.

Hoher Anfechtungsschutz.

Auf Antrag des Schuldners kann der Vergleich gerichtlich bestätigt werden (§ 97 Abs. 1 StaRUG), wodurch die Beteiligten einen Anfechtungsschutz in einer späteren Insolvenz des Schuldners genießen (§ 90 Abs. 1 StaRUG).

Sanierungskompetenz an Ihrer Seite.

Als europaweit tätige Experten auf dem Gebiet der Sanierung bringen wir umfassende Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Kunden im Mittelstand ein. Unser Team begleitet Sie gerne auf dem Weg der Sanierungsmoderation, um einen maßgeschneiderten Sanierungsvergleich zu erreichen. Sie können jederzeit auf die Unterstützung von Spezialisten aus unserem Kompetenzcenter für Sanierung und Insolvenz zählen. Wir sind bereit, Ihnen professionelle Hilfe und Beratung anzubieten, um Ihre wirtschaftliche Situation erfolgreich zu bewältigen.

Produkt veröffentlicht am 3. November 2023
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