Sanierungsmoderation im Mittelstand.
Ihr Unternehmen befindet sich in einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage und steht vor der Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Glücklicherweise verfügen Sie noch über finanzielle Mittel, die dazu genutzt werden können, Gläubiger zu befriedigen. Es ist jetzt höchste Zeit, Klarheit über einen Schritt zu gewinnen, der Ihnen unerwartete Handlungsspielräume eröffnet: die Sanierungsmoderation.
Seit dem 01.01.2021 bietet das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine neue Möglichkeit, Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen – durch eine freiwillige, außergerichtliche Sanierungsmoderation gemäß §94 ff StaRUG. Dieser Prozess dauert bis zu drei Monate an und zielt darauf ab, einen Sanierungsvergleich zu erreichen, der für Ihr Unternehmen attraktiv ist. Um die Sanierungsmoderation einzuleiten, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Restrukturierungsgericht gestellt werden, und es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig
Der Sanierungsmoderator - Vermittler im engsten Gläubigerkreis.
Die zentrale Figur einer Sanierungsmoderation ist der vom Gericht bestellte Sanierungsmoderator, der ohne öffentliche Bekanntmachung ausgewählt wird. Diese Person ist unabhängig von Schuldner und Gläubigern und kann vom Unternehmer als Vorschlag eingebracht werden, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Gericht die Person bei grundsätzlicher Eignung ernennen wird. Die wesentlichen Aufgaben des Sanierungsmoderators umfassen:
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vorbereitende Unterstützung bei der Auswahl der für eine Sanierung wichtigen Gläubiger
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konstruktive Interessenvermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern
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überzeugende Darlegung, dass ein Sanierungsvergleich für die Gläubiger mit geringeren Verlusten verbunden wäre, als eine Insolvenz des Unternehmens
Während der dreimonatigen Bestellungszeit berichtet der Sanierungsmoderator regelmäßig monatlich dem Gericht über den Fortschritt der Moderation. Falls erforderlich und alle beteiligten Parteien zustimmen, besteht die Möglichkeit, dass die Bestellungszeit auf Antrag des Moderators um weitere drei Monate verlängert wird.